Ich habe eine Vereinbarung bei einem Escort, kann den Termin jedoch nicht wahrnehmen. Darf ich diesen Termin einfach absagen?

Wie bei allen anderen Dienstleistern auch, haben Escort-Dienste eine Art allgemein Geschäftsbedingungen. In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, sind alle vertraglichen Angelegenheiten geregelt. Hier unterscheiden sich die Escort-Dienste absolut nicht von anderen Dienstleistern. Die Stornierung eines Termins mit einem Escort-Service ist also individuell geregelt. Meist erbitten sich die Escort-Dienste aus, eine entsprechende Absage zu erteilen. Hier ist natürlich, ähnlich wie beispielsweise bei der Stornierung einer Urlaubsreise ein triftiger Grund erforderlich. Einfach keine Lust oder keine Zeit zu haben genügt also nicht, um kostenfrei aus der Vereinbarung mit dem Escort-Service entlassen zu werden. Wer jedoch nachweisen kann, dass wichtige berufliche oder private Gründe die Wahrnehmung des Termins verhindern, kann auf Kulanz seitens des Escort Service hoffen. Krankheit ist im Übrigen ebenfalls ein tolerierter Grund für eine Absage. Die Absage sollte darüber hinaus zeitnah erfolgen. Oftmals kann der Escort-Service auch einen Ersatztermin anbieten. Diesen kann man dann wahrnehmen, wenn man zeitlich dazu in der Lage ist. Gibt es keine allgemeinen Geschäftsbedingungen bei dem betreffenden Escort-Service, kommt es in erster Linie auf das Wohlwollen der Betreiber an, wie man im Falle einer Termin-Absage verbleibt. Wer regelmäßig die Dienste eines und desselben Escort-Service in Anspruch nimmt, dem wird man hier vermutlich auch eher entgegen kommen wenn es einmal zu einer Absage einer Vereinbarung kommt.


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